Pferderecht

Ob Sie berufsbedingt mit Pferden zu tun haben oder die Pferdehaltung/ den Reitsport als Hobby betreiben- gemeinsam ist die Verbundenheit zum Tier. Früher oder später können sich in den unterschiedlichsten Bereichen Fragen auftun, für deren Beantwortung juristischer Beistand benötigt wird.

Ergibt sich nach Vertragsschluss, dass das Pferd nicht gesund ist, stellt sich die Frage nach der Haftung des Verkäufers. Kann der Tierarzt belangt werden, der bei einer Ankaufsuntersuchung einen Befund übersehen oder falsch interpretiert hat? Wer haftet beim Weide- oder Verkehrsunfall? Welche Kündigungsfrist ist beim Einstellvertrag zu berücksichtigen? Welche Pflichten treffen den Pensionsstallbetreiber bzw. den Einsteller?

So vielfältig die aufgeworfenen Fragen sind, so weitläufig ist die Rechtsmaterie. Zur Umschreibung hat sich der dem Laien mitunter exotisch anmutende Begriff „Pferderecht“ mittlerweile in Fachkreisen etabliert.

Um die Probleme möglichst zufriedenstellend und schnell zu lösen, sollte frühzeitig fachliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Hierzu empfiehlt sich die Konsultation eines spezialisierten Rechtsanwalts, der fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit dem Tier aufweisen kann. Nur diesem ist es möglich, Ihr Anliegen von Beginn an zu verstehen und dem häufig auf dem Fachgebiet nicht versierten Gericht darzulegen. Nicht verkannt werden darf, dass die Materie aufgrund der Beteiligung eines Lebewesens häufig emotionsbehaftet ist und Fingerspitzengefühl erfordert.

Rechtsanwältin Klinkhammer ist seit Kindesbeinen an als Pferdeeigentümerin und (Turnier-) Reiterin im Spring-, Dressur- und Vielseitigkeitssport aktiv und kann dabei auf Erfolge bis zur schweren Klasse zurückblicken. Die eigene Erfahrung und die fachliche Kompetenz gewährleisten eine erfolgreiche Vertretung Ihrer Interessen.

Eine Beratung und Vertretung erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Kaufrecht (Gewährleistungsansprüche aus Kaufverträgen: Rücktritt, Schadensersatz, Minderung, Nachbesserung; Deliktische Haftung)
  • Tierarzthaftung (Fehlerhafte Behandlung, An- und Verkaufsuntersuchung)
  • Tierhalter- und Tierhüterhaftung (Versicherungsrecht, z.B. Verkehrs-/ Weideunfall)
  • Pferdepensionsverträge
  • Zucht und -aufzucht
  • Beritt
  • Haftung des Reitlehrers/ Hufschmieds
  • Tierschutz/ Doping
  • Turnierveranstaltungen (LPO, APO, Haftung des Veranstalters u.a.)
  • Vereinsrecht

Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend, sondern stellt lediglich Teilbereiche der anwaltlichen Tätigkeit dar. Hierzu gehört auch die Erstellung und Prüfung von Verträgen in allen Bereichen.

Beratung und Vertretung erfolgt bundesweit.

Selbstverständlich werden Ihnen vor einer Beauftragung die voraussichtlich entstehenden Kosten mitgeteilt. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, können Sie bzw. mitversicherte Personen diese in Anspruch nehmen. Vor einer Beauftragung wird auf Wunsch eine Deckungsanfrage für Sie gestellt.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwältin Klinkhammer für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.

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Ute Klinkhammer

Kontakt

Rechtsanwältin Ute Klinkhammer
August-Schmidt-Ring 48
45711 Datteln

Tel: 02363 / 7284095
Fax: 02363 / 7284714
E-Mail: ra-klinkhammer@gmx.de

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