Forderungseinzug / Inkasso

Allgemeines

Haben Sie Ärger mit einem säumigen Schuldner und ausstehende Forderungen? Überlegen Sie, wie Sie am schnellsten und effektivsten Ihre offene Rechnung realisieren können?

Forderungsausfälle nehmen dramatisch zu. Zahlungsfristen werden ignoriert, der Schuldner ist für Sie nicht erreichbar.

In einer solchen Situation muss schnellstens gehandelt werden!

Viele Gläubiger beauftragen ein Inkassobüro mit der Einziehung der Forderung. Dies ist jedoch häufig nicht der beste und schnellste Weg, die Forderung zu realisieren.

Was unterscheidet den Forderungseinzug des Rechtsanwalts von dem des Inkassounternehmens?

  • Zeitfaktor: Die Forderung kann durch den Rechtsanwalt häufig schneller realisiert werden.
    Wird ein Rechtsanwalt beauftragt, befindet sich der Vorgang von der ersten Mahnung über die gerichtliche Geltendmachung bis hin zur Zwangsvollstreckung in einer Hand. Dies kann das Inkassobüro nicht bieten, da es Sie nicht im gerichtlichen Verfahren vertreten kann. Vielmehr muss es den Vorgang spätestens zur Titulierung, die Voraussatzung zur Einleitung der Zwangsvollstreckung ist, ohnehin an den Rechtsanwalt abgeben.
  • Wirkung: Aufforderungsschreiben von Rechtsanwälten haben erfahrungsgemäß eine größere Wirkung auf den Schuldner als Standardschreiben von Inkassobüros.
    Schuldner wissen, dass die Tätigkeit der Inkassobüros sich meist auf mehrfache Mahnschreiben mit z.T. unseriösem Inhalt beschränkt und während dieser Zeit nichts weiter geschieht. Demgegenüber muss der Schuldner bei einer Aufforderung durch einen Rechtsanwalt mit einer Betreibung des gerichtlichen Verfahrens unmittelbar nach Fristablauf rechnen.
  • Zusatzkosten: Rechtsanwaltskosten des Gläubigers hat der Schuldner nach Verzugseintritt gemäß §§ 280,286 BGB zu erstatten. Ist erst das Inkassobüro und später der Rechtsanwalt außergerichtlich beauftragt, sind die insoweit doppelt entstandenen Kosten regelmäßig nicht vom Schuldner zu ersetzen (vgl. Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17.03.1995, 15 U 250/94)
    Das OLG Karlsruhe betont ausdrücklich, dass Inkassokosten nur in Ausnahmefällen zusätzlich zu den Rechtsanwaltskosten vom Schuldner zu ersetzen sind. Beauftragt der Gläubiger eine Inkassostelle mit der Einziehung der Forderung, handelt er regelmäßig auf eigene Gefahr. Ein wirtschaftlich denkender Verzugsgläubiger werde -im Hinblick auf den zweifelhaften Erfolg der Beauftragung eines Inkassounternehmens- die damit verbundenen Kosten nicht veranlassen.
  • Rechtskenntnisse: Ein weiterer Vorteil des Forderungseinzugs durch einen Rechtsanwalt besteht darin, dass er regelmäßig über Rechtskenntnisse verfügt, die der Sachbearbeiter beim Inkassobüro nicht hat. Der Rechtsanwalt kann so vorab die Erfolgsaussichten der Forderung prüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Forderung vom Schuldner (teilweise) bestritten wird.

Leistungsumfang

Im Rahmen des Forderungseinzugs bietet Rechtsanwältin Klinkhammer Ihnen folgende Leistungen an:

  • Ermittlung von Schuldnern und Einholung von Auskünften aus Schuldnerverzeichnissen
  • Mahnung durch spezifisches anwaltliches Aufforderungsschreiben
  • Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Betreibung des Mahn- und Klageverfahrens zur Titulierung
  • Zwangsvollstreckung (Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Lohn- und Kontenpfändung, Pfändung von Rentenanwartschaften, Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft etc.)

Kosten

Die Ihnen aufgrund des Zahlungsverzugs entstandenen gesetzlichen Kosten und Gebühren sind vom Schuldner im Wege des Schadenersatzes zu erstatten. Kann die Forderung erfolgreich beigetrieben werden, entstehen Ihnen idR keine Kosten.

Kann die Forderung nicht beigetrieben werden, kann für die außergerichtliche Tätigkeit vor der Beauftragung mit Rechtsanwältin Klinkhammer eine Pauschale vereinbart werden. Die Höhe richtet sich nach der Höhe der beizutreibenden Forderung und dem zu erwartenden Arbeitsaufwand.

Die Gebühren für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren bestimmen sich nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).


Empfehlung

Die Erfolgschancen zur Realisierung der Forderung sind umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit vergangen ist.

Hierbei ist es einerseits erforderlich, frühzeitig Druck auf den Schuldner auszuüben. Andererseits kann im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage des Schuldners der Abschluss einer vernünftigen Ratenzahlungsvereinbarung für beide Seiten empfehlenswert sein.

Das Ziel von Rechtsanwältin Klinkhammer ist stets, Ihre Forderungen schnell und effektiv durchzusetzen.

Rechtsanwältin Klinkhammer übernimmt Forderungseinzug/ Inkasso für Privatpersonen, Dienstleister jeder Art und Freiberufler. Idealerweise sollte eine Beauftragung zeitnah nach Verzugseintritt erfolgen. Selbstverständlich erfolgt auf Wunsch auch eine Vertretung zu späterer Zeit im bereits eingeleiteten Mahnverfahren.

Gerne steht Ihnen Rechtsanwältin Klinkhammer für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung.

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Ute Klinkhammer

Kontakt

Rechtsanwältin Ute Klinkhammer
August-Schmidt-Ring 48
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Tel: 02363 / 7284095
Fax: 02363 / 7284714
E-Mail: ra-klinkhammer@gmx.de

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